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Hausordnung

Inhalt

Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt in den Räumlichkeiten der Wiener Hofmusikkapelle und für Veranstaltungen, die in diesen Räumen stattfinden.

Die Brandschutzordnung der Wiener Hofmusikkapelle und die Evakuierungspläne der Burghauptmannschaft in den jeweils geltenden Fassungen sind integraler Bestandteil der Hausordnung.

 

Allgemeine Bestimmungen

Die Bestimmungen dieser Hausordnung sind grundsätzlich zu befolgen.

Personen, die sich der genehmigten und angeschlagenen Hausordnung nicht unterwerfen, dürfen sich nicht in den Räumlichkeiten der Wiener Hofmusikkapelle aufhalten.

Dem historischen und sakralen Charakter der Räumlichkeiten ist durch geeignetes Verhalten und mit Respekt Rechnung zu tragen. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten der Hofburgkapelle ist verboten. 

In allen Räumen der Hofmusikkapelle gilt Rauchverbot.

Besucher:innen, die offensichtlich durch Alkohol, Drogen oder sonstige Rauschmittel beeinträchtigt sind oder nachhaltig den ordnungsgemäßen Betrieb oder die Veranstaltung stören, können von den Mitarbeiter:innen der Hofmusikkapelle – auch trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche - am Eintritt gehindert bzw. des Gebäudes verwiesen werden.

Das Mitnehmen von Tieren im Rahmen von Veranstaltungen ist mit Ausnahme von Blindenführerhunden und Partnerhunden im Sinne des § 32 des Wiener Veranstaltungsgesetzes untersagt.

Bei Eis- und Schneelage dürfen im unmittelbaren Außenbereich nur die gereinigten und gestreuten Wege begangen werden. Für das Begehen anderer Wege wird keine Haftung übernommen.

 

Besondere Bestimmungen für Besucher:innen der Räumlichkeiten und von Veranstaltungen

Besichtigung

Die Besichtigung der Hofburgkapelle ist zu den angeschlagenen Öffnungszeiten bei freiem Eintritt möglich.

Auf religiöse Andacht von anderen Besucher:innen ist Rücksicht zu nehmen und die Würde des Ortes ist zu wahren.

Führungen sind nur nach Voranmeldung möglich.

Messbesuch

Der Zutritt zu den Messen ist nur mit einer gültigen Reservierungskarte möglich. Wenn eine solche nicht vorgewiesen wird, kann der Zutritt unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche verwehrt werden.

Bei der Mitnahme von Kleinkindern und Kindern ist jedenfalls darauf zu achten, dass andere Messbesucher:innen in ihrer Anteilnahme nicht gestört werden.

Der Zutritt zu bzw. Aufenthalt in anderen Räumen, als die in der Reservierungskarte ausgewiesenen Plätze, mit Ausnahme von Sanitärräumen, ist nicht gestattet.

Sperrige Gegenstände wie größere Taschen, Rucksäcke, Koffer, Kinderwägen, Schirme und Stöcke dürfen nicht in den Kirchenraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Gehbehelfen ist nach dem entsprechenden Erfordernis möglich, sie dürfen jedoch nicht Hauptverkehrswege behindern und versperren.

Für Zuspätkommende ist der Zutritt zur Messe nur auf Zuweisung des Publikumsdienstes möglich.

Besucher:innen ist das Aufnehmen der Messen auf Bild- und Tonträgern untersagt. Ebenso ist die Nutzung von Mobiltelefonen während des Gottesdienstes untersagt.

Bei Fernsehübertragungen sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen, welche seitens der Hofmusikkapelle genehmigt und beauftragt wurden, erteilt der/die Besucher:in mit dem Erwerb der Reservierungskarte der übertragenden Fernsehanstalt sowie der Hofmusikkapelle seine/ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm/ihr während des Aufenthalts gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens gewerblich ausgewertet werden dürfen.

 

Besondere Bestimmungen für Nutzer:innen der Räumlichkeiten und für Veranstalter

Die Hausordnung ist integrierter Bestandteil sämtlicher Nutzungsvereinbarungen und ist uneingeschränkt einzuhalten.

Nutzer:innen und Veranstalter:innen haften für Verstöße gegen diese Hausordnung bzw. für Verstöße gegen geltende Sicherheitsvorschriften sowie daraus resultierende Schäden in vollem Umfang.

Festgestellte Schäden bzw. mögliche Gefahrenquellen (Verstellen von Fluchtwegen, Stolperquellen, Brandgefahr etc.) sind umgehend der Verwaltungsleitung anzuzeigen.

Die behördlich genehmigten Fassungsräume der Hofburgkapelle dürfen nicht überschritten werden.

Alle Anlieferungen und Aufbauten sind so zu gestalten, dass diese unter größtmöglicher Schonung der historischen Räumlichkeiten und Einrichtung von statten gehen. Dazu gehört auch die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften, insbesondere auch der Brandschutzordnung.

Die Nutzer:innen und Veranstalter:innen haben während der Benützung der Räumlichkeiten der HMK dafür zu sorgen, dass sie selbst oder ein bevollmächtigte:r Vertreter:in anwesend ist, um etwaige behördliche Weisungen oder sonstige Beanstandungen und Erklärungen seitens der Hofmusikkapelle mit verbindlicher Wirkung entgegennehmen zu können.

Der Aufenthalt in den Räumen ist auf den vereinbarten Zeitraum beschränkt.

Für die Herstellung und Verwendung von Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen oder Streaming ist die schriftliche Vereinbarung mit der Hofmusikkapelle erforderlich.

 

Besondere Bestimmungen für Mitglieder der HMK und des Publikumsdienstes

Alle Mitglieder haben die Bestimmungen der Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen und diese in Ausübung ihrer Funktionen nach bestem Bemühen zu erfüllen.

Aus Sicherheitsgründen sind Zugangstüren zu den Räumlichkeiten grundsätzlich nur nach Bedarf aufzusperren und unmittelbar nach Benützung wieder zu versperren.

Schäden bzw. mögliche Gefahrenquellen sind dem/der jeweils Vorgesetzten umgehend zu melden, soweit eine Beseitigung des Schadens bzw. der Gefahrenquelle nicht durch das Mitglied selbst erfolgen kann.

Mitglieder haben Besuchern und Besucherinnen allfällige Auskünfte zu erteilen und allfälligen Beschwerden, so möglich, sofort abzuhelfen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der/die jeweils Vorgesetzte unverzüglich zu informieren.

Mitglieder des Publikumsdienstes und die künstlerischen Mitwirkenden der Hofmusikkapelle sind während der Veranstaltungen durch das Tragen einer Dienstkleidung erkennbar.

Vor Einlass zu Veranstaltungen muss die vorgeschriebene Notbeleuchtung und ein ausreichender Teil der Hauptbeleuchtung in Betrieb gesetzt sein. Die Beleuchtung einschließlich Notbeleuchtung darf erst außer Betrieb gesetzt werden, wenn die Besucherinnen und Besucher die Räume der Hofmusikkapelle verlassen haben.

Alle relevanten Fluchttüren und Fluchtwege müssen ungehindert passierbar sein.

Gefundene oder als Funde abgegebene Gegenstände sind der Verwaltungsleitung zu übergeben, dabei ist insbesondere bei den nach Ende von Veranstaltungen vorzunehmenden Kontrollgängen auf verlorene oder zurückgelassene Gegenstände zu achten.

 

Bestimmungen bei Feuer- und Räumungsalarm

Im Falle eines Feuer- bzw. Räumungsalarms sind alle Mitglieder der Hofmusikkapelle bzw. die Nutzer:innen der Räumlichkeiten verpflichtet, durch tatkräftiges und zielbewusstes Eingreifen für eine geordnete Leerung der Räumlichkeiten gemäß Brandschutzordnung Sorge zu tragen. Mitarbeiter:innen dürfen sich erst von dem ihnen zugeteilten Bereich entfernen, wenn sich dort keine Person mehr aufhält.

Räumungsverantwortliche Mitglieder der Hofmusikkapelle und des Publikumsdienstes sind während der Räumung durch das Tragen von Signalwesten erkennbar.

Eine notwendige Evakuierung wird durch die Alarmierung über Sirenen (Brandalarm) oder durch eine behördliche Durchsage eingeleitet. Wenn ein Alarm während einer Veranstaltung erfolgt, haben die Mitglieder des Publikumsdienstes alle Ausgänge zu öffnen und die Besucher:innen zu möglichst ruhigem und zügigem Verlassen des Gebäudes aufzufordern.

Alle Türen sind nach der Räumung des jeweiligen Bereichs sofort wieder zu verschließen, um gegebenenfalls einer Verrauchung bzw. Brandverbreitung vorzubeugen.

Nach Freigabe der Räumlichkeiten durch die Einsatzkräfte obliegt es dem diensthabenden Mitglied der Verwaltungsleitung zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fortsetzung der Arbeit bzw. einer abgebrochenen Veranstaltung erfolgen kann.

 

Für die Wiener Hofmusikkapelle

Mag. Jürgen Partaj

Direktor der Hofmusikkapelle